
Insolvenzantragspflicht in Corona-Zeiten
Auch bei den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist es wie so häufig in schwierigen Zeiten: Probleme zeigen sich in der Regel nicht direkt und unmittelbar,
Auch bei den wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie ist es wie so häufig in schwierigen Zeiten: Probleme zeigen sich in der Regel nicht direkt und unmittelbar,
Die Bundesregierung hat Anfang dieses Monats den Entwurf zum „Zweiten Corona-Steuerhilfegesetz“ vorgelegt (abrufbar hier: Bundesfinanzministerium). Neben den naheliegenden und auch öffentlich bereits diskutierten Maßnahmen zur
Die Corona-Krise trifft viele Unternehmen hart. Derzeit sind zahlreiche Betriebe geschlossen oder mussten Kurzarbeit anmelden. Bund und Länder haben zur kurzfristigen Unterstützung der Wirtschaft Soforthilfen
Unser Kanzleibetrieb bleibt trotz Coronakrise in vollem Umfang aufrechterhalten. Die Betreuung laufender Mandate läuft wie gewohnt weiter. Neumandanten sind selbstverständlich auch weiterhin willkommen. Gerichtstermine werden,
RA Dr. Schumann hat zu der jüngst veröffentlichten Festgabe für José de Faria Costa einen Beitrag zum Thema „Überlegungen zum Anwendungsbereich des § 184i StGB“
RA Dr. Schumann hat zu der jüngst veröffentlichten Gedächtnisschrift für Herbert Tröndle einen Beitrag zum Thema „Zum Rechtsgut des Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse gemäß §278 StGB“
Frisch erschienen ist die von RA Dr. Schumann und Kollegen herausgegebene Festschrift für Urs Kindhäuser. Verlagsbeschreibung: „Mit der vorliegenden Festschrift ehren die Herausgeber und zahlreiche
Die Redaktion des Blogs auf der Seite der Dienstleisterplattform ProntoPro bat RA Dr. Schumann um ein kurzes Interview zum Beruf des Strafverteidigers. Hier geht es
Nach 35 Jahren ist der BGH heute von seiner ständigen Rechtsprechung zur ärztlichen Pflicht der Rettung von Sterbewilligen abgerückt. Damals hatte der Gerichtshof entschieden, dass
Das Amtsgericht Tiergarten hat heute zwei Ärztinnen wegen nach § 219a StGB verbotener Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zu einer Geldstrafe von je 20 Tagessätzen zu je